Verlängerung der Befreiung der Finsterwalder Einzelhändler von der Zahlung der Sondernutzungsgebühren gem. § 5 Abs. 1 Sondernutzungsgebührensatzung bis zum 31.12.2022
Verlängerung der Befreiung der Finsterwalder Einzelhändler von der Zahlung der Sondernutzungsgebühren gem. § 5 Abs. 1 Sondernutzungsgebührensatzung bis zum 31.12.2022